Deutliche Kritik an Abschiebungen

Der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr übt deutliche Kritik an Abschiebungen von Flüchtlingen aus Baden-Württemberg nach Afghanistan. Deshalb hat er einen  offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geschrieben. Darin  machen die ehrenamtlichen Helfer deutlich,  dass sie Abschiebungen von Flüchtlingen in das Krisenland  Afghanistan  nicht akzeptieren. Es gebe Bundesländer, darauf macht der Freundeskreis aufmerksam, die Abschiebungen nach Afghanistan zurückstellen.

Am Samstag, 8. April 2017, 13 Uhr, gibt es übrigens eine landesweite Demonstration in Karlsruhe gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Die  Auftaktkundgebung findet um 13.30 Uhr auf dem Kirchplatz/ Herrenstraße/Ecke Erbprinzenstraße statt.


Titelfoto: pixabay.de

Afghanische Flüchtlinge werden aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland abgeschoben, dagegen wehrt sich der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr.


Unterzeichnet haben den Brief aus Lahr die fünf Sprecher des Freundeskreises,  Günter Endres,  Heimfried Furrer,  Carmen Hansmann, Stephanie Kempchen und David Schaller.   Eine Kopie des Briefes ging auch an den zuständigen Innenminister Thomas Strobl, an die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien, an den Lahrer Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller und an den Ersten Bürgermeister Guido Schoeneboom.

„Eine oft unmenschliche Härte“

„Ablehnung von Asylanträgen und die Abschiebung von Flüchtlingen stellen eine oft unmenschliche Härte dar“, heißt es in dem Schreiben des Freundeskreises unter anderem. Die Betroffenen lebten häufig seit zwei Jahren und länger in Deutschland, hätten mit Hilfe  von Ehrenamtlichen Deutsch gelernt, Wohnung und Arbeit gefunden und soziale Kontakte geknüpft. „Ihre Kinder besuchen unsere Schulen, sprechen unsere Sprache und haben Freunde gefunden“, heißt es in dem Brief weiter. Und: „Wir sehen  die Frage der Abschiebung nach Afghanistan als ganz besonders eklatantes Beispiel einer Verleugnung der Realität dieses Landes“.

Manche Flüchtlinge aus Afghanistan müssen wieder die Heimreise antreten. – Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

 

Inzwischen hat das Staatsministerium ausführlich auf den Brief aus Lahr reagiert. Darin heißt es unter anderem, die Landesregierung sei sich bewusst, welche Härten dadurch entstehen, dass später abgelehnte Asylantragsteller sich während der Dauer das Asylverfahrens in Deutschland integriert haben, und wie schlimm es für Helferinnen und Helfer ist, wenn am Ende des Asylverfahrens kein Bleiberecht steht.

„In der Tat in vielen Gebieten unsicher“

Und weiter heißt es in dem Schreiben: „Afghanistan ist in der Tat in vielen Gebieten und für viele Personengruppen unsicher. Aus eben diesem Grund hat auch die überwiegende Zahl der Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger Erfolg: das BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stellt dann fest, dass ein Bleiberecht in Deutschland besteht.“ Die Landesregierung habe immer daran festgehalten, dass solche Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten in Deutschland Schutz erhalten müssen, und sich gegen Forderungen nach Obergrenzen gestellt. Das gelte selbstverständlich auch für Schutzberechtigte aus Afghanistan.

Ein Leben in Kabul: warten auf den Frieden. – Foto: pixabay.de

 

Stehe allerdings nach ausführlicher Prüfung des Asylantrags – und häufig auch gerichtlicher Überprüfung dieser Entscheidung – fest, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes oder ein Abschiebungsverbot nicht in Betracht kommen, weil dem Asylantragsteller im konkreten Fall keine Gefahr drohe, so könne das Land nicht seine eigene Einschätzung an die Stelle dieser Entscheidungen des hierfür zuständigen und sachkundigen BAMF setzen, heißt es weiter aus Stuttgart.

„Gebunden an Entscheidungen des BAMF“

Das Land sei vielmehr an die Entscheidungen des BAMF sowie der Verwaltungsgerichte in Asylsachen gebunden. Das gelte selbstverständlich auch, wenn diese Prüfung ergebe, dass dem jeweiligen Asylantragsteller im konkreten Fall keine Gefahr in Afghanistan drohe. Das Gesetz verpflichte den Ausländer dann zur Ausreise.

Ein Soldat auf Patrouille in Afghanistan – Foto:  pixabay.de

 

„Ungeachtet dieser Rechtslage kann ich sehr gut verstehen, dass Sie als Engagierte in der Flüchtlingsarbeit jeder Fall schmerzt, in dem am Ende des Asylverfahrens kein Bleiberecht steht“, schreibt Heiko Feurer aus dem Staatsministerium. Und weiter: „Auch dann war aber Ihr Engagement selbstverständlich wertvoll und keineswegs vergeblich. Auch wenn Asylsuchende nicht dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, ist es doch wichtig, dass sie während ihres Aufenthalts in Deutschland Wertschätzung und Hilfe erlebt haben. Für Ihr Engagement danke ich Ihnen daher vielmals.“

Der Brief des Freundeskreises kann in ganzer Länge nachgelesen werden, ebenso wie das umfangreiche Schreiben des Staatsministeriums.

Zudem gibt es noch einen Flyer zur Afghanistan-Demo.