Versicherungsschutz

Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe genießen einen Versicherungsschutz. Sie sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich (UKBW) unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Helferinnen und Helfer beim Migrationsamt des Ortenaukreises gemeldet worden sind und von dort einen Helferausweis bekommen haben. Den gibt es, nachdem ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt worden ist.

Versicherungsschutz
Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert. – Repro:  Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

In einem Schreiben an die Helferkreise begründet das Migrationsamt die Notwendigkeit eines solchen Führungszeugnisses. Und die Unfallkasse erläutert, was man zum Thema Unfallversicherung wissen sollte und beantwortet Fragen im Detail: Die PDF-Datei zum Thema Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit Flüchtlingshilfe gibt es hier. Die PDF-Datei Fragen & Antworten zum Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Flüchtlingshilfe kann man sich hier herunterladen.

Dienstreisekaskoversicherung

Das Landratsamt Ortenaukreis hat die ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer des Ortenaukreises über den BGV/Badische Versicherungen auch bei Autofahrten versichert, wenn sie im Auftrag der Flüchtlingshilfe unterwegs sind, teilte das Migrationsamt Anfang Juli 2016 mit.

Genehmigte Fahrten

Im Schadensfall muss das Landratsamt gegenüber der
Versicherung bestätigen, dass es sich um eine genehmigte Fahrt
handelte. Als Dienstreise beziehungsweise genehmigte Fahrt gelten Fahrten zu Behörden und Arztbesuchen, Krankenhäusern und Kliniken sowie eine erste Orientierungsfahrt am neuen Wohnort der Flüchtlinge.

Versicherungsschutz 2
Dienstfahrten mit Flüchtlingen: Ob ein Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach der Art der Fahrt. – Foto: Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Nicht genehmigte Fahrten

Nicht genehmigt sind etwa Fahrten zum Einkaufen, zum regelmäßigen Trainingsbesuch oder einem Freizeitangebot. Es sei denn, es handelt sich um eine spezielle einmalige Veranstaltung für Flüchtlinge, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer zu erreichen ist, etwa die Teilnahme an einem Fußballturnier an einem entlegenen Ort.

Im Schadensfall muss der Geschädigte ihn unverzüglich an das Landratsamt melden und den Vordruck “Schadensanzeige“ des BGV ausfüllen, teilt Ursula Moster mit, die Ansprechpartnerin für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer im Migrationsamt in Offenburg.


Ansprechpartnerin

Ursula Moster, Tel. 0781/805-9153, E-Mail ursula.moster@ortenaukreis.de

  • Als Ergänzung zum Thema gibt es einen umfangreichen Ratgeber von Ergodirekt.
  • Einen Ratgeber zu Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Kontoeröffnung in Deutschland gibt es hier.