ABC des Asylrechts

In diesem Online-Lexikon, das noch in der Aufbauphase ist, finden sich vor allen Dingen Themen, die gerade aktuell sind oder im Freundeskreis Flüchtlinge Lahr diskutiert werden. Aber auch jedes andere Thema, das Auskunft über das Asylrecht gibt, findet hier seinen Platz.

Sich schnell einen Überblick über die Themen des Asylrechts verschaffen ist das Ziel des ABCs. – Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

A

Adoption

Die Adoption eines erwachsenen Flüchtlings ist unzulässig, wenn sie vor allem dazu dient, eine Abschiebung zu erschweren. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzbeschluss, schreibt die Badische Zeitung.

Arbeitsmarktzugang

Der Informationsverbund Asyl & Migration sowie das Deutsche Rote Kreuz haben die Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“ aktualisiert und in einer neuen Auflage herausgegeben. Die Broschüre beinhaltet Informationen über Voraussetzungen und Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Menschen mit Schutzstatus und Menschen mit einer Duldung. Die Broschüre richtet sich vor allem an Menschen, die in der Beratungspraxis arbeiten. Es gibt sie auch digital im Internet.

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat seinen Ratgeber-Artikel auf anwalt.org mit wichtigen Fragen aktualisiert, etwa: Dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten? Was ist bei einer Duldung zu beachten?

Arbeitnehmerrechte für Geflüchtete

Die Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) informiert über Arbeitnehmerrechte und Flucht. Es geht unter anderem um die wichtigsten Regelungen und Zugangsmöglichkeiten zu Beschäftigung und Ausbildung und natürlich um unterschiedliche Formen der Beschäftigung (Leiharbeit, Selbstständigkeit usw.). Die umfassende Broschüre in Englisch und Deutsch beschäftigt sich auch mit sozialrechtlichen Aspekten (Familien- und Sozialleistungen) und steht zum Download bereit.

Asylverfahren

Das Asylverfahren ist in seinen rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Umsetzung enorm komplex und stellt selbst erfahrene Berater und Anwälte immer wieder vor Probleme. Insbesondere das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Asylrecht macht dieses Rechtsgebiet besonders anspruchsvoll. Der Paritätische Gesamtverband hat aus diesem Grund seine Arbeitshilfe zu den Grundlagen des Asylverfahrens vollumfänglich überarbeitet. Sie richtet sich insbesondere an jene Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Sie bietet einen komprimierten Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens und die wesentlichen Rechtsgrundlagen hierfür. Die 32-seitige Arbeitshilfe steht zum Download bereit.

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat das wichtige Thema Asylrecht in englischer Sprache erstellt, um noch mehr Menschen mit diesem Thema erreichen zu können. Zu finden bei anwalt.org. Der Verlag hat zudem den Ratgeber  Das Asylverfahren im Detail: So läuft das Verfahren ab aktualisiert. Er ist hier zu finden.

Auch auf der Website www.fachanwalt.de findet sich ein ausführlicher Ratgeber zum Asylrecht.

Aufenthaltserlaubnis nach Ausbildungsduldung

Inhaberinnen und Inhaber einer Ausbildungsduldung haben bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Ausbildung einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Doch es gibt für sie auch andere Wege, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Diese werden in einer Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg aufgezeigt. Sie hat den Titel Aufenthaltsrechtliche Optionen bei und nach Besitz einer Ausbildungsduldung. Auch die Frage, wie es nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis weitergehen kann, wird aufgegriffen.

Ausbildungsduldung und Identitätsklärung

Für die Erteilung der Ausbildungsduldung gilt grundsätzlich, dass die Personen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen müssen, um ihre Identität zu klären. Was ist unter der Identitätsklärung zu verstehen? Welche Bemühungen sind bei der Identitätsklärung zumutbar? Die Arbeitshilfe des Bundesfachverbands Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht diesen Fragen nach und gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsduldung. Sie erläutert den Zusammenhang zwischen dem Erfordernis der Identitätsklärung sowie der Berücksichtigung von Kindeswohlinteressen für die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen bei der Erteilung einer Ausbildungsduldung.

Ausführlicher Ratgeber für Helfer

Auf der Website www.juraforum.de gibt es einen ausführlichen Ratgeber für Flüchtlingshelfer und -betreuer. Er beschreibt in einfachen Worten, was sie zum Thema Asyl in Deutschland wissen sollten. Zunächst einmal geht es um die Bedeutung und die Definition von Asyl, sodann um seine Geschichte und schließlich noch um den Ablauf eines Asylverfahrens und die Möglichkeiten von anerkannten Asylbewerbern. Wichtige Themen für anerkannte Asylbewerber sind vor allem die Familienzusammenführung und das Arbeiten in Deutschland. Zudem gibt es 14 praxisnahe kostenlose Muster für die entsprechenden Anträge.

Ausländische Zeugnisse – Anerkennung

Die Anerkennung ist notwendig, wenn Geflüchtete beispielsweise bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben möchten. Alle damit zusammen hängenden Informationen sowie die notwendigen Formulare gibt es auf dem Serviceportal Baden-Württemberg. Zum Thema gibt es auch einen Beitrag auf der Website.

Asylbewerberleistungsgesetz

Schon seit 1993 werden die Sozialleistungen für Flüchtlinge in einem speziellen Gesetz geregelt, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Weil die ursprünglichen Sätze nie angepasst wurden, beanstandete das Bundesverfassungsgericht 2012 das Gesetz. Auch Flüchtlinge haben Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, so die Richter, schrieb die Badische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe am 30. September 2020. Hier der ganze Text des Artikels mit dem Titel Flüchtlinge erhalten weniger als Hartz IV.

B

Basiskonto

Wer auf der Straße lebt, aus einem Krisengebiet nach Deutschland geflüchtet ist oder Hartz IV bezieht, kann ein Basiskonto gut gebrauchen. Seit dem 19. Juni 2016 hat jeder Bürger in Deutschland Anspruch auf ein solches Girokonto. 761 500 solcher Bankverbindungen hat es Mitte 2020 in Deutschland gegeben. Pauschal verweigern können Banken ein Basiskonto nicht mehr. Problematisch sind allerdings die Gebühren. Das zeigt eine Erhebung der Stiftung Warentest. Diese hat Ende 2020 die Basiskonten von 128 Banken in Deutschland geprüft. Fazit: »Es gibt für Filialkontoführung kein Gratis-Basiskonto mehr«, stellen die Warentester fest. Nur vereinzelte Onlinebanken böten das noch umsonst an. Allgemein steigen die Gebühren. In der Spitze liegen sie bei 250 Euro jährlich – und das bei einer Klientel, die ohnehin kaum Geld hat. Gebühren sind also der Abwehrmechanismus der Geldhäuser gegen eine unerwünschte Kundschaft.

Quelle: Lahrer Zeitung, Gebühren steigen mittlerweile auf bis zu 250 Euro, 19. Juni 2021

Weitere Informationen:

Berufs-ABC für Auszubildende

Auszubildende ohne muttersprachliche Deutschkenntnisse stehen vor vielen Herausforderungen, denn nicht selten gehen die Ausbildungsinhalte auch mit einem neuen, bisher unbekannten Wortschatz einher. Das Berufs-ABC hilft, schwierige Wörter zu verstehen, und bietet allgemeine wie berufsspezifische Formulierungen, die den Ausbildungsstart erleichtern. Und das in zwölf verschiedenen Sprachen. Die Begriffslisten für unterschiedliche Ausbildungsberufe kann man ganz einfach nach Berufsfeld sortiert und als PDF herunterladen.

Beschäftigungsduldung

Zum Thema Beschäftigungsduldung hat der Flüchtlingsrat im Juli 2020 eine Broschüre neu aufgelegt, die erklärt, was das ist und wie es funktioniert. Mit der Beschäftigungsduldung und ihren Tücken setzt sich ein ausführlicher Artikel auf anwalt.de auseinander.

Bleiberecht ohne Aufenthaltserlaubnis

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen nachhaltiger Integration. Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten.

C

Corona-Virus

Die neusten Beschlüsse der Bundesregierung, praktische Hinweise zu Hygiene und Quarantäne sowie die wichtigen Ansprechpartner gibt es auf der Website der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung kompakt und übersichtlich in 23 Sprachen. Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert. Die Flyer zum Thema stehen zum Download bereit.

E

Einbürgerung

Zum Thema Einbürgerung gibt es verschiedene Materialien der Bundesregierung und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung:

  • Broschüre „Deutsch sein? Aber klar! Wege zur Einbürgerung“
  • Flyer „Deutsch sein? Aber klar! Wege zur Einbürgerung“
  • Expertise „Erfolgsfaktoren einer gelungenen Einbürgerungspraxis“

F

Familiennachzug

Die Broschüre des DRK-Suchdienstes vom März 2021 beschäftigt sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu subsidiär Schutzberechtigten und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Nachweis familiärer Bindungen. Die Broschüre gibt es hier.

G

Genfer Flüchtlingskonvention

Am 28. Juli 1951 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UN, die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Damit legten sie zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen universell fest, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, besonderen Schutz genießen.

Weitere Informationen:

Grundrechte für Geflüchtete

Hausordnung in der Gemeinschaftsunterkunft

Hausordnungen in Asylheimen greifen massiv in Grundrechte ein, sagt die Freiburger Aktion Bleiberecht. Vier Geflüchtete haben deshalb beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim geklagt. Das Gericht hat den Eilantrag der Flüchtlinge abgelehnt, die sich gegen Regeln in der Hausordnung der Erstaufnahmeunterkunft in Freiburg gewendet hatten. Eine endgültige Entscheidung muss eine Hauptverhandlung zu einem späteren Zeitpunkt ergeben.

H

Härtefallkommission

Die Härtefallkommission ist ein unabhängiges Gremium, das im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgewährung für Ausländer aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Härtefallersuchen an das baden-württembergische Innenministerium richten kann. Weitere Informationen gibt es hier.

I

Istanbul-Konvention

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind oft Gewalt ausgesetzt. Das betrifft häufig auch den monate- oder jahrelangen Fluchtweg und endet nicht mit der Ankunft in Deutschland. Im Februar 2018 trat deshalb die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft – die sogenannte Istanbul-Konvention. Ein aktueller Bericht geht der Frage nach, inwieweit die zentrale Verpflichtung der Istanbul-Konvention, der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre Bekämpfung, in Bezug auf geflüchtete Menschen in Deutschland umgesetzt ist, und zeigt auf, wo noch Verbesserungen notwendig sind. Zum Bericht geht es hier.

M

Medizinische Versorgung

Das Infoblatt soll Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, helfen, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Selbst der Zugang zu medizinisch erforderlichen Behandlungen ist leider oftmals mit einigen Hürden versehen. Die übersichtlichen Informationsblätter wurden vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt erstellt, richten sich an Geflüchtete und liegen in mehreren Sprachen vor. Auch die Version in Deutsch kann kostenlos heruntergeladen werden.

S

Soziale Leistungen

Geflüchtete im Asylverfahren erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Juli 2012 fest, dass die niedrigen Grundleistungen des AsylbLG keinesfalls ausreichen und damit verfassungswidrig waren. Gleichwohl sind die Leistungen für Asylbewerber – Stand Januar 2021 – immer noch deutlich niedriger als für Hartz IV-Empfänger. Das Nachrichtenmagazin Focus hatte im Juni 2021 errechnet, dass ein Geflüchteter nur 3,92 Euro am Tag fürs Essen ausgeben kann.

W

WLAN in der Übergangsunterkünften

Im Dezember 2021 hat der Verwaltungsausschuss des Ortenauer Kreistags beschlossen, dass es in den Übergangsunterkünften des Landkreises kostenloses WLAN für die Geflüchteten gibt. Dem vorausgegangen war ein schriftlicher Schlagabtausch zwischen Helfergruppen in der Ortenau und dem Landrat. Die Fraktion der Grünen hat daraufhin einen Antrag eingebracht, der kostenloses WLAN ermöglichen sollte. Hier die Informationen im Detail:

Wohnungsakquise

Leerstehenden Wohnraum wieder dem Markt zur Verfügung zu stellen, hat sowohl den Freundeskreis Flüchtlinge Lahr als auch die Stadt beschäftigt. Informationen zum städtischen Konzept gibt es in einem Artikel auf der Website der Stadt. Ausführliche Infos findet man in der Beschlussvorlage für die Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. September 2020. Der Technische Ausschuss hat das Konzept der Stadt in seiner Sitzung vom 16. September 2020 gelobt, schreiben die Lahrer Zeitung und die Badische Zeitung. Der Gemeinderat hat am 28. September 2020 seine Zustimmung zum städtischen Konzept gegeben. Wer eine leerstehende Wohnung hat oder von einer solchen weiß, wendet sich an die Servicestelle für Wohnraum, Tel. 07821 / 910-0684, E-Mail: karen.wurth@lahr.de.