Abschiebungsverbot
Ein Abschiebungsverbot besteht, wenn 1. durch die Abschiebung ein in Deutschland geschütztes Rechtsgut des Ausländers verletzt würde, oder wenn die Abschiebung, z.B. wegen Reiseunfähigkeit oder fehlender Reisedokumente, unmöglich ist; wenn 2. nach Abschiebung im Zielstaat Gefahren drohen, die in § 60 AufenthG aufgeführt sind (z.B. Todesstrafe oder Haft wegen Religion oder Rasse).
Asyl
Asyl ist laut Art. 1 der Genfer UN-Flüchtlingskonvention von 1951 (ins Grundgesetz übernommen) die Gewährung von Schutz für Menschen, die befürchten müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Herkunftsland verfolgt zu werden.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetzes von 2005. Er wird zweckgebunden und befristet erteilt, z.B. zum Zweck der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen, u.a.m.
Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt rechtmäßigen Aufenthalt während der Dauer des Asylverfahrens.
BAMF
Das Bundesamt für Migration ist eine deutsche Bundesbehörde im Geschäfts-bereich des Bundesministeriums des Inneren mit Sitz in Nürnberg. Sie ist zuständig für Asylverfahren, Integration, Beratung und Rückkehrmanagement.
Dublin-Verfahren
Bei illegaler Einreise (d.h. ohne Einreisepapiere) in einen der Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft (EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) ist dieser Staat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz (Asyl usw.) zuständig.
Duldung
Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, verbunden mit einem Abschiebungsverbot. Abschiebungshindernisse werden laufend überprüft. Sonderfall: Ausbildungsduldung, d.h. Duldung während einer staatlich anerkannten Ausbildung (i.d.R. drei, mindestens aber zwei Jahre) sowie zwei anschließenden Jahren im Beruf, daher auch der Name „Drei plus zwei“-Regelung.
Königsteiner Schlüssel
Der Königsteiner Schlüssel regelt die Länderanteile bei gemeinsamen Finanzierungen. Die Quote des jeweiligen Bundeslandes wird jährlich festgelegt.
Landeserstaufnahmeeinrichtung
Eine Landeserstaufnahmeeinrichtung ist die offizielle Anlaufstelle und Unterkunft für Asylbewerber, die diese zuerst aufsuchen müssen, um dort ihren Asylantrag zu stellen. Die spätere Zuweisung des Geflüchteten an ein bestimmtes Bundesland erfolgt unter Berücksichtigung der vom EDV-System EASY (= Erstverteilung der Asylbegehrenden) errechneten Aufnahmequote und des Herkunftslandes des Asylbewerbers.
Subsidiärer Schutz
Subsidiärer Schutz wird den Geflüchteten gewährt, denen ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückgeschickt würden. Als ernsthafter Schaden gelten: Todesstrafe, Folter, ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge von Krieg oder bewaffnetem innerstaatlichem Konflikt.
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