Vermieten

Der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr weist darauf hin, wie wichtig es ist, an Geflüchtete Wohnungen zu vermieten. Für sie eine passende Wohnung zu finden, ist aber nicht nur deshalb schwierig, weil der Wohnungsmarkt in der Region ziemlich gesättigt ist, sondern auch, weil potentielle Vermieter oft nicht ausreichend über das Thema informiert sind.

Der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr möchte deshalb diese Lücke schließen und so den Weg ebnen, Wohnungen auch an Migranten zu vermieten. Und er hat ein gewichtiges Argument auf seiner Seite: Darum, dass der Vermieter seine regelmäßigen Einnahmen hat, kümmert sich das Job-Center.

Der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr macht darauf aufmerksam, dass es sich lohnt, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. – Foto: Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Von der LEA in die eigene Wohnung

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden zuerst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) untergebracht. Zuständig ist das Land (Baden-Württemberg). Danach folgt die vorläufige Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU). Zuständig ist das Landratsamt in Offenburg (LRA). Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit und nach der Anerkennung als Flüchtlinge die Pflicht, in eine privat gemietete Wohnung umzuziehen. Finden die Flüchtlinge keine Wohnung, werden sie in einer Anschlussunterbringung untergebracht, deren Ort die Geflüchteten nicht frei wählen können. Zuständig für die Anschlussunterbringung ist das LRA.

Für Flüchtlinge ist es wichtig, nach der Zeit in einer Übergangsunterkunft möglichst rasch eine eigene Wohnung zu finden, wie zum Beispiel hier im Kanadaring. – Foto: Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Anerkannte Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge (AnFl) sind bleibeberechtigt. Sie erhalten eine ein- beziehungsweise dreijährige Aufenthaltserlaubnis und dürfen ihren Wohnsitz in Deutschland frei wählen. Sie erhalten einen blauen Reisepass und eine Art von Ausweis, der dem Personalausweis ähnelt. Der Ausweis für einen AnFl trägt den Namen „Aufenthaltstitel“, ist mit Namen, Bild, Geburtsdatum und der Bezeichnung „Aufenthaltserlaubnis“ sowie der ein- beziehungsweise dreijährigen Gültigkeitsdauer versehen. Zusätzlich erhalten AnFl die Gesundheitskarte, zum Beispiel von der AOK.

AnFL sind per Gesetz sogenannten Hartz-IV Empfängern gleichgestellt. Das heißt, sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch). Zuständig ist nunmehr das Job-Center in Lahr (Außenstelle, Alte Bahnhofstraße).

Die Wohnungssuche

AnFL können eine Wohnung privat anmieten. Erhalten sie Leistungen vom Job-Center, übernimmt dieses die Miete, wobei Obergrenzen für den Mietzins gelten. Übernommen wird die Brutto-Kaltmiete. Das ist die Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizung, ohne Warmwasser und ohne Strom auf Grundlage des Mietspiegels vom Juni 2020. Die Werte der Tabelle sind gerundet und in Euro.


Obergrenzen für den Mietzins

Personenzahl12345
Quadratmeter45607590105
Lahr (in Euro)502,92610,28726,66847,44968,22
Friesenheim (in Euro)452,32548,68652,96762,74870,32
Die Tabelle stellt die Obergrenzen dar in Bezug auf die Personen- und Quadratmeterzahl in Lahr und Friesenheim. Die Lahrer Zahlen gelten auch für Offenburg, Gengenbach und Kehl. Die Friesenheimer Zahlen gelten auch für Achern, Ettenheim und Oberkirch. Für sechs und mehr Personen in einer Wohnung gelten weitere Regeln.

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  • Die Mietkaution wird vom Job-Center als Darlehen gewährt. Die AnFl müssen das Darlehen mit zehn Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs zurückzahlen (zwei Personen: 2 x 389 = 778 Euro; hiervon zehn Prozent = 77,80 Euro). Diese werden vom Regelsatz einbehalten. Die beiden AnFl erhalten also nur 700,20 Euro pro Monat.
  • Bei den Heizkosten inklusive der Kosten für Warmwasserbereitung gelten zum Beispiel für einen Drei-Personen-Haushalt aktuell bis zu 78 Euro pro Monat als angemessen. Sind die tatsächlichen Kosten höher, ist im Einzelfall individuell zu prüfen, ob die tatsächlichen Kosten angemessen und zu übernehmen sind..
  • Bei einer leerstehenden Wohnung kann ein „Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung“ gestellt werden (ein Blatt mit einer Seite). Das Job-Center beauftragt dann einen Außendienst-Mitarbeiter, eine Besichtigung der Wohnung vorzunehmen. Was bereits in der Wohnung vorhanden ist (zum Beispiel ein Schrank oder Deckenlampen) wird nicht mehr vom Job-Center finanziell bezuschusst. Die Wohnung sollte also leer sein. Abhängig von der Wohnfläche beträgt die Einmal-Leistung zwischen 800 bis und 1200 Euro.

Jeder AnFl hat beim Job-Center einen Betreuer, der für ihn beziehungsweise sie zuständig ist. Die AnFl kennen diese Person.

Der Vorteil für den Vermieter: Miete und Nebenkosten sind eine sichere Einnahmequelle, die Kaution ist gerantiert. – Foto: Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Ablauf beim Mieten

Findet sich ein Vermieter, dessen Brutto-Kaltmiete innerhalb des Mietspiegels liegt, am besten wie folgt vorgehen:

  • Mietbescheinigung gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen. Mietbescheinigungen gibt es beim Job-Center im Erdgeschoss im Gang, in der Auslage (ein Blatt mit zwei Seiten)
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Mietbescheinigung dem Betreuer des AnFl im Job-Center persönlich übergeben während der Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 13 bis 18 Uhr. Der Betreuer stellt sofort die beiden „Zusicherungen gem. SGB II“ für die „Kosten der Unterkunft und Heizung“ und die „Mietkaution“ aus.
  • Die beiden Zusicherungen dem Vermieter aushändigen und den Mietvertrag ausfüllen und unterschreiben. (Formalien beim Anmieten einer Wohnung beachten: Mietvertrag genau lesen. Mängelliste beim Einzug erstellen, Stand von Strom und Wasseruhr dokumentieren.)
  • Den Mietvertrag (Kopie) dem Betreuer des AnFl im Job-Center persönlich geben. Die Miete wird dann direkt vom Job-Center überwiesen.
  • Da Wohnungen oft nicht möbliert und ohne Küche vermietet werden, sollte der AnFl den „Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung“ beim Betreuer im Job-Center stellen (ein Blatt mit einer Seite). Antrag mit Nennung der erforderlichen Einrichtungsgegenstände sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und ebenfalls dem Betreuer geben. Was bereits in der Wohnung ist, zum Beispiel ein Schrank oder Deckenlampen, kann nicht mehr vom Job-Center finanziell bezuschusst werden. Die Wohnung sollte also leer sein. Nachdem der Außendienst-Mitarbeiter des Job-Centers die Wohnung besichtigt hat, können nunmehr alle daran gehen, die leere Wohnung einzurichten. Günstige Möbel und Hausrat gibt es zum Beispiel in der Awo-Gebrauchtwarenhalle oder im Kaufhaus Fundus.

Das Job-Center kann auch die monatlichen Stromkosten direkt an den Stromversorger überweisen (Direktüberweisung durch das Job-Center). Somit hat der AnFl nur das Geld für den täglichen Bedarf auf seinem Konto.

Keine Sorgen muss sich der Vermieter auch um die Stromrechnung machen, das Geld wird direkt auf sein Konto überwiesen. – Foto: Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Ratgeber für Geflüchtete

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat den neuen Ratgeber “Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht” veröffentlicht. Unter anderem dort geht es um folgende Fragen:

  • Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?
  • Wie kann ein Flüchtling eine Wohnung mieten?
  • Wie findest er eine passende Wohnung?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge und Asylbewerber?

Den Ratgeber findet man hier.

Thema Wohnungssuche in der Presse

  • In Lahr fehlt bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Stadt, Arbeitsförderung und Wohnbaugesellschaften wollen das Problem lösen, berichtet die Badische Zeitung im April 2017.
  • Viele Menschen in Lahr sind auf der Suche nach einer Wohnung, nicht nur Flüchtlinge suchen händeringend danach, sondern auch Einheimische, die sozial benachteiligt sind. Einen ausführlichen Bericht  vom Dezember 2016 gibt es hier.
  • Zwei Vermieter haben mit Flüchtlingen in ihrer Wohnung ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Darüber berichtet die Badische Zeitung im Oktober 2016. Und wie die Geschichte mit der schlechten Erfahrung ausging, steht hier.