Die Unterkünfte werden nach festgelegten und vom Land vorgegebenen Kriterien ausgestattet. Hierzu gehören neben einem Bett ein Mehrzwecktisch mit Stuhl und ein Schrank(-anteil).
Die Gemeinschaftsunterkünfte verfügen in der Regel über einen gemeinsamen Sanitärbereich, eine gemeinsame Küche mit Koch- und Kühlmöglichkeiten, einen Raum für Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie über einen Gemeinschaftsraum. Nach der Zuweisung in den Landkreis erhält jeder Geflüchtete eine Erstausstattung an Kochutensilien, Besteck und Geschirr sowie Handtücher und Bettwäsche.

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