Die eigene Wohnung

Geschafft. Der Geflüchtete hat nach langer Wartezeit eine Wohnung gefunden. Der Vermieter stimmt zu, die Wohnung an ihn zu vermieten. Die Freude ist groß. Trotzdem sollte man jetzt nicht spontan den Mietvertrag unterschreiben. Das kann zu Problemen führen. Denn jetzt muss erst einmal die zuständige Behörde informiert werden. Sie muss der Wohnung zustimmen, denn sie bezahlt ja die Miete und die Nebenkosten.

Wenn man eine eigene Wohnung gefunden hat, ist erst einmal so einiges zu beachten. – Foto: Freundeskreis Flüchtlinge

Was dabei alles zu beachten ist, kann man auf dieser Website in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung unter Wohnung mieten nachlesen. Der Wohnungsführerschein informiert darüber, was alles zu beachten ist, wenn man in die eigene Wohnung eingezogen ist. Und es ist auch sinnvoll, sich mit dem deutschen Mietrecht auszukennen. Denn hier geht es nicht nur um Pflichten, sondern auch um die Rechte des Mieters. Informationen dazu gibt es ebenfalls auf dieser Website.

Die Informationen im Detail