Helferausweis

Das Landratsamt verlangt von den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich in den Flüchtlingsunterkünften engagieren, einen Helferausweis. Dafür ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Dieses muss man dann dem Migrationsamt des Landkreises zukommen lassen. Am besten ist es, das Zeugnis bei einer der Sozialarbeiterinnen beziehungsweise einem der Sozialarbeiter abzugeben, die in den Unterkünften tätig sind und bei denen man sich ohnehin melden sollte. Über diese bekommt man dann nach geraumer Zeit seinen Helferausweis.

Helferausweis
Der Helferausweis soll dazu dienen, Flüchtlingskinder in den Unterkünften vor Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen. – Foto: pixabay.de

Zum Schutz der Flüchtlingskinder

Die Notwendigkeit eines solchen Ausweises begründet das Migrationsamt des Ortenaukreises mit bundes- und landesweiten Vorfällen von Gewalt an und sexuellen Übergriffen auf Kinder von Geflüchteten. „Wir möchten die Flüchtlingskinder in unseren Unterkünften so gut als möglich schützen und lieber vorbeugend handeln“, so das Migrationsamt und bittet um Verständnis: „Wir bitten Sie, diese Präventionsmaßnahme keineswegs als Misstrauen gegenüber einzelnen Personen und Ihrer unschätzbar wertvollen Unterstützung oder als bürokratische Schikane zu verstehen. Wir haben lediglich das Wohl der Flüchtlingskinder im Auge.“

Zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim Ortenaukreis wird das erweiterte Führungszeugnis übrigens gebührenfrei erteilt.


  • Weitere Informationen zum Führungszeugnis gibt es Migrationsamt des Ortenaukreises.