Die erste eigene Wohnung ist ein wichtiger Schritt. Endlich ein eigenes Zuhause. Jetzt kommen aber auch neue Aufgaben und Verantwortung auf den neuen Mieter zu. Man ist jetzt nicht mehr Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern Mieterin oder Mieter mit eigenen Rechten und Pflichten. Besonders wichtig ist das Zusammenleben mit den anderen Menschen im Haus. Vor allem in einem Mehrfamilienhaus wohnen viele Menschen dicht nebeneinander. Die folgenden Hinweise sollen helfen, mit seinen Nachbarn und dem Vermieter gut auszukommen.

Die Miete pünktlich bezahlen
Die Miete muss regelmäßig und pünktlich bezahlt werden. Am besten richtet man bei der Bank einen Dauerauftrag ein. Dann wird die Miete jeden Monat automatisch überwiesen. Auch die Nebenkosten gehören zum Mietverhältnis. Je nach Vertrag werden sie monatlich als Vorauszahlung bezahlt und später über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Ganz wichtig: Wenn man Schwierigkeiten hat, die Miete zu bezahlen:
Sofort mit dem Vermieter, dem Jobcenter, dem Sozialamt oder einer Beratungsstelle sprechen. Eine Mietschuld kann schnell zu einem großen Problem werden.
Die Hausordnung beachten
Die Hausordnung ist so etwas wie die „Spielregel für das gemeinsame Haus“. Jedes Haus kann andere Regeln haben. In der Hausordnung kann beispielsweise geregelt sein:
- Ruhezeiten
- Reinigung des Treppenhauses
- Müllentsorgung
- Nutzung der Waschküche
- Nutzung von Fahrradkeller und Keller
- Schließen von Haus- und Kellertüren
- Winterdienst
- Nutzung von Garten oder Hof
Rücksicht auf die Nachbarn nehmen
In einem Mehrfamilienhaus hört man die Nachbarn – und die Nachbarn hören einen selbst. Deshalb sollte man sich immer fragen: „Würde mich dieses Geräusch stören, wenn ich es bei meinem Nachbarn hören würde?“ Besonders wichtig ist die Nachtruhe. In Deutschland gilt grundsätzlich eine erhöhte Ruhepflicht während der Nacht; häufig wird die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr als Nachtruhe angegeben. Zusätzlich können im Mietvertrag oder in der Hausordnung weitere Ruhezeiten stehen. Nach 22 Uhr sollte man deshalb besonders leise sein und folgendes beachten:
- keine laute Musik
- kein lautes Fernsehen
- keine lauten Gespräche auf dem Balkon
- keine lauten Partys
- keine Möbel laut verschieben
- Türen nicht laut zuschlagen
- keine Waschmaschine benutzen
Auch tagsüber sollte man unnötigen Lärm vermeiden. Normale Geräusche des Wohnens sind natürlich erlaubt. Kinder dürfen spielen und sich bewegen. Menschen dürfen Besuch bekommen. In einem Wohnhaus kann niemand absolute Stille verlangen.
Besuch ist erlaubt – aber mit Rücksicht
Natürlich darf man Freunde und Verwandte zu sich nach Hause einladen.
Besuch ist etwas ganz Normales. Aber: Wenn viele Menschen zu Besuch kommen, kann es im Haus schnell laut werden.
Deshalb sollte man bei einer größeren Feier:
- die Nachbarn vorher informieren
- besonders auf die Ruhezeiten achten
- Musik rechtzeitig leiser machen
- im Treppenhaus nicht laut sprechen
- nach der Feier keinen Müll im Haus oder vor dem Haus liegen lassen
Das Treppenhaus gehört allen
Treppenhaus, Flure und Eingangsbereich gehören allen Bewohnern.
Deshalb sollte man dort nichts dauerhaft abstellen, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, zum Beispiel:
- Schuhe
- Müllsäcke
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Möbel
- Kartons
Das Treppenhaus muss außerdem als Fluchtweg frei bleiben, zum Beispiel bei einem Brand.
Müll richtig trennen
In Deutschland wird Müll getrennt. Je nach Gemeinde gibt es beispielsweise:
- Restmüll
- Biomüll
- Papier
- Verpackungen
- Glas
- Sperrmüll
Die Regeln können örtlich unterschiedlich sein. In Lahr sollte man sich deshalb genau informieren, welche Mülltonne für welchen Müll vorgesehen ist.
Waschraum und Gemeinschaftsräume
Wenn es im Haus einen gemeinsamen Waschraum gibt, gelten meistens bestimmte Regeln, zum Beispiel:
- bestimmte Waschzeiten
- feste Waschtage
- Eintrag in einen Waschplan
- Reinigung nach der Benutzung
Der Waschraum gehört allen. Dasselbe gilt für Fahrradkeller, Trockenraum, Keller, Hof und Garten.
Balkon und Terrasse
Der Balkon gehört zur Wohnung – aber auch hier gilt Rücksicht auf die Nachbarn. Besonders vorsichtig sollte man sein mit:
- lauter Musik
- lautem Telefonieren
- Feiern bis spät in die Nacht
- Grillen
- Zigarettenrauch
- starkem Rauch oder Geruch
Beim Grillen sollte insbesondere die Hausordnung beachtet werden. Rauch darf nicht zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarn führen.
Auch Wasser, Zigarettenasche oder Gegenstände dürfen nicht einfach vom Balkon nach unten fallen oder auf andere Balkone gelangen.
Rauchen
Ob und wo geraucht werden darf, hängt von den Umständen und den Regeln des Hauses ab. Auf jeden Fall sollte man vermeiden, dass Rauch in die Wohnung eines Nachbarn zieht. Im Treppenhaus, Keller oder anderen Gemeinschaftsräumen darf nicht geraucht werden, wenn dies verboten ist.
Kochen und Gerüche
Kochen gehört selbstverständlich zum normalen Wohnen. Aber auch hier kann Rücksicht helfen. Wenn beim Kochen sehr starke Gerüche entstehen, sollte man beispielsweise:
- die Dunstabzugshaube benutzen
- richtig lüften
- Wohnungstüren geschlossen halten
- keine Lebensmittel oder Abfälle im Treppenhaus lagern
Unterschiedliche Essgewohnheiten sind kein Problem. Was für eine Familie normal ist, kann für eine andere Familie aber ungewohnt sein. Entscheidend ist nicht, was jemand isst, sondern dass dadurch andere Menschen nicht erheblich gestört werden.
Türen und Haustüren
Haus- und Kellertüren sollten so benutzt werden, wie es die Hausordnung vorsieht. Wenn die Haustür geschlossen sein soll:
Bitte nicht offen stehen lassen. Das ist wichtig für die Sicherheit aller Bewohner. Auch Türen sollten möglichst nicht laut zugeschlagen werden – besonders nachts.
Haustiere
Wer ein Haustier halten möchte, sollte vorher prüfen, was im Mietvertrag und in den geltenden Regelungen steht. Bei größeren Haustieren wie Hund oder Katze können besondere Regelungen gelten.
Kleintiere sind rechtlich häufig anders zu behandeln. Wichtig: Nicht einfach ein Tier anschaffen und erst danach fragen. Besser vorher mit dem Vermieter klären, ob eine Zustimmung erforderlich ist.
Schäden sofort melden
Wenn in der Wohnung etwas kaputt geht oder ein Schaden entsteht, sollte man den Vermieter oder die Hausverwaltung möglichst schnell informieren, zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Wasser läuft aus einem Rohr
- Heizung funktioniert nicht
- Fenster ist beschädigt
- Wasser dringt durch die Decke
- Schimmel entsteht
- eine Tür oder ein Schloss ist kaputt
Nicht selbst reparieren, wenn man nicht weiß, ob man dazu berechtigt ist. Und ganz wichtig: Je früher ein Problem gemeldet wird, desto leichter lässt es sich meistens lösen.
Lüften und Heizen
Die Wohnung muss richtig gelüftet und beheizt werden. Das ist wichtig, um Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. Besonders nach dem Duschen, Baden oder Kochen sollte man ausreichend lüften. Viele Hausordnungen oder Mietverträge enthalten dazu Hinweise. Ein häufiger Fehler ist: Fenster im Winter lang offen lassen. Besser ist meistens ein kurzes, kräftiges Lüften.
Keine Veränderungen ohne Erlaubnis
Eine Mietwohnung darf man natürlich einrichten und dekorieren. Aber bei größeren Veränderungen sollte man vorher fragen, zum Beispiel:
- Wände entfernen
- Türen verändern
- fest eingebaute Einrichtungen installieren
- Außenfassade verändern
- Markisen anbringen
- Satellitenschüssel anbringen
Bei Unsicherheit gilt: Erst fragen – dann machen.
Was tun bei einem Streit?
Man nimmt viel Rücksicht auf seine Nachbarn, aber trotzdem kommt es manchmal zu einem Streit. Dann hört man von seinen Nachbarn zum Beispiel:
- „Ihre Musik ist zu laut.“
- „Ihre Kinder sind zu laut.“
- „Sie stellen immer Schuhe vor die Tür.“
- „Sie benutzen die Waschküche zu lange.“
- „Ihr Müll steht neben der Mülltonne.“
- „Ihr Besuch ist nachts zu laut.“
Wichtig: Möglichst ruhig bleiben. Man kann antworten: „Entschuldigung. Ich wusste nicht, dass Sie das stört.“ Oder: „Danke für den Hinweis. Ich werde darauf achten.“ Wenn das Problem berechtigt ist, sollte man versuchen, es zu ändern. Wenn man dagegen der Meinung ist, dass die Beschwerde nicht gerechtfertigt ist, kann man ruhig darüber sprechen oder sich beraten lassen.
Was tun, wenn der Nachbar stört?
Wenn ein Nachbar regelmäßig sehr laut ist oder andere erhebliche Störungen verursacht, muss man das nicht einfach hinnehmen. Zunächst kann ein ruhiges persönliches Gespräch sinnvoll sein. Wenn das nicht hilft, kann man sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Bei wiederkehrenden erheblichen Störungen kann es außerdem sinnvoll sein, Folgendes aufzuschreiben: Datum, Uhrzeit, Art der Störung, Dauer. Ein solches Lärm- oder Störungsprotokoll kann später hilfreich sein.
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