Ein politischer Integrationsrat für Lahr ist eine Notwendigkeit

In der Sitzung des Gemeinderats am Montag, 26. Januar 2026, 17 Uhr, im Rathaus II legt die Lahrer Stadtverwaltung dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zum Interkulturellen Beirat vor. Er soll laut der Vorlage mit den Rechten nach dem Partizipations- und Integrationsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ausgestattet werden. Zum Thema gibt es auch ein Positionspapier des Freundeskreises Flüchtlinge Lahr, das die Notwendigkeit eines solchen Rede-, Anhörungs- und Antragsrechts des Beirats im Gemeinderat untermauert. Das Papier ist den demokratischen Fraktionen im Gemeinderat zugeleitet worden.

Darüber hinaus hätten die Stadträtinnen und -räte aufgrund eigener Anschauung selbst erleben können, wie wichtig die Ausstattung des Beirats mit diesem politischem Handwerkszeug sei, so der Freundeskreis. Als Beispiel führt er die Ausländerbehörde an. Erst aufgrund einer Initiative aus den Reihen des Beirats im Sommer 2025 sei deutlich geworden, wie schlecht die Behörde dastehe und wie wichtig strukturelle Veränderungen seien. Diese notwendigen Veränderungen gebe es nun, dank des Beirats. Deshalb und wegen der Argumente im Positionspapier bittet der Freundeskreis die Fraktionen um Zustimmung.


Titelfoto: Freundeskreis Flüchtlinge

Im ersten Obergeschoss des Rathauses II tagt der Interkulturelle Beirat im großen Sitzungssaal.


Das Papier hat folgenden Wortlaut:

„In ihrem Positionspapier zu einer eventuellen Erstaufnahmestelle des Landes für Flüchtlinge vom Juni 2025 beziffert die Stadtverwaltung den Ausländeranteil in Lahr auf 24 Prozent. Wenn man noch Menschen mit Migrationshintergrund hinzu rechnet, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben, dann geht es um einen Migranten-Anteil in der Stadt von nahe 50 Prozent.

Im Lahrer Gemeinderat mit seinen 32 Stadträtinnen und Stadträten gibt es nur eine Person mit einem Migrationshintergrund. Das heißt, der Anteil der Mitglieder, die Themen der Migration kompetent, also mit Sachkenntnis und aus eigener Erfahrung ansprechen könnten, beträgt gerade einmal 3,1 Prozent. Das wiederum bedeutet: Der Gemeinderat spiegelt die Stadtgesellschaft und die Lebensrealität in der Stadt nicht annähernd wider.

Hier werden Migranten sichtbar: beim Fest der Kulturen. – Fotos: Freundeskreis Flüchtlinge

Um die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, wurde deshalb im Jahr 2015 das Partizipations- und Integrationsgesetz des Landes Baden-Württemberg (PartIntG BW) verabschiedet, das kommunalen „Integrationsräten“ bestimmte Mitsprachemöglichkeiten – darunter ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht gegenüber dem Gemeinderat – garantiert. So können Menschen mit Migrationshintergrund ihre Anliegen und Bedürfnisse, Probleme und Lösungsvorschläge vorbringen.

Vertreter der Stadt äußern sich gelegentlich stolz darauf, dass Menschen aus mehr als 100 Nationen friedlich in Lahr zusammenleben. Um diese Vielfalt zu unterstreichen, organisiert die Stadtverwaltung das Fest der Kulturen und das Suppenfest. Gerne verweisen Vertreter der Stadt auch immer wieder auf die Integrationsleistung zurückliegender Jahre. Integration ist aber eine kontinuierliche Aufgabe.

Hier begegnen sich Einheimische und Migranten: bei den interkulturellen Tagen im Interkulturellen Garten.

Einen Beitrag zur Integration in der Gegenwart zu leisten, bedeutet, den Interkulturellen Beirat als Interessenvertretung von Lahrerinnen und Lahrern mit Migrationshintergrund als Integrationsrat im Sinne des Gesetzes anzuerkennen und mit den entsprechenden Rechten auszustatten. Nur ein so verstandener Beirat kann die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund im Gemeinderat ein wenig lindern.

Die Sachkundigen des Beirats verfügen über Wissen und eigene Erfahrungen zu Themen der Integration. Die in Paragraf 13 des Partizipations- und Integrationsgesetzes festgeschriebenen Rechte stellen sicher, dass dieses Wissen in den politischen Entscheidungsprozess einfließen kann. Auf diese Weise ist der Gemeinderat in der Lage, die Auswirkungen seiner Entscheidungen auf eine vielfältige Stadtgesellschaft kompetent mitzudenken und zu berücksichtigen.

Auch hier werden Migranten sichtbar: beim Suppenfest.

Die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund ist die Voraussetzung einer gelingenden Integration. Sie vermeidet das Gefühl von Ausgrenzung und Entfremdung. Sie stärkt das Vertrauen in die deutsche Demokratie und kann Parallelgesellschaften und Politikverdrossenheit vorbeugen.

Fazit: Ein Integrationsrat im Sinne des PartIntG, ausgestattet mit den entsprechenden Rechten gegenüber der Kommunalpolitik, ist eine Notwendigkeit – im Interesse der ganzen Lahrer Stadtgesellschaft.“

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