Ein System, das Integration verhindert

Ein System, das Integration verhindert – damit haben es ehrenamtliche Flüchtlingshelfer immer wieder zu tun. Heimfried Furrer, einer der sechs Sprecher des Freundeskreises Flüchtlinge Lahr, beschreibt einen Fall, bei dem es um Anschlussunterbringung, Ausbildung und drohende Abschiebung geht:

„Um an einem Beispiel typische Schwierigkeiten aufzuzeigen, sei der Fall eines jungen Mannes aus einem afrikanischen Land geschildert, der mit seiner Frau und den beiden in Deutschland geborenen Kindern seit mehr als zwei Jahren in einer Lahrer Unterkunft lebt. Seine Familie ist bei Mitbewohnern und bei den Ehrenamtlichen anerkannt und beliebt, seine Frau und er haben sich gut eingelebt.


Titelfoto: Timo Klostermeier / pixelio.de

Der Antrag auf Asyl einer vierköpfigen Familie aus Afrika ist abgelehnt worden, und das, obwohl sie auf dem besten Weg ist, sich in diese Gesellschaft zu integrieren.


Es trifft die Familie wie ein Schlag

Mit der sprachlichen Integration hapert es noch, trotz aller Kontakte zu Deutschen: Das Glück, eine Stelle in einem Handwerksberuf gefunden zu haben (in einem Beruf, den er in seinem Heimatland schon ausgeübt hatte), hatte andererseits zur Folge, dass die sprachliche Förderung gelitten hat, weil er die regelmäßigen, von Ehrenamtlichen angebotenen Deutschkurse nicht mehr besuchen konnte.

Ob die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg, die eingelegt wurde, möglicherweise Aussicht auf Erfolg hat? – Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

 

Der Inhalt des gelben Umschlags, der ihm kürzlich zugestellt wurde, traf ihn und seine Familie wie ein Schlag: Ablehnung des Asylantrags, keine Anerkennung als Flüchtlinge, auch kein „subsidiärer Schutz“ wegen individueller Bedrohung, und die Aufforderung, Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Menschen aus diesem Herkunftsland werden selten anerkannt. Da die Begründung der Ablehnung mehr als dürftig und äußerst pauschal ist, hat die Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, die eingelegt wurde, möglicherweise Aussicht auf Erfolg.

Der Arbeitgeber, der mit der Arbeit des Flüchtlings sehr zufrieden ist und ihn gerne weiterbeschäftigen möchte, hat ihm nun einen Ausbildungsvertrag angeboten. Das ist ein ganz besonderer Glücksfall, ermöglicht er doch beruflichen Aufstieg und Sicherheit für die Familie. Und selbst, wenn der Prozess vor dem Verwaltungsgericht verloren ginge, hätte der Ausbildungsvertrag zur Folge, dass für die drei Lehrjahre sowie zwei weitere Berufsjahre der Verbleib in Deutschland geduldet würde.

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