„Migranten einbürgern dauert viel zu lange“

Die Verfahren zur Einbürgerung von Geflüchteten, also zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, dauern viel zu lange. Das weiß der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr aus seiner Erfahrung mit Geflüchteten. Günter Endres vom Sprecherteam hat deshalb in einem Schreiben an Kreisrätinnen, Kreisräte und den Landrat darum gebeten, darauf hinzuwirken, dass sich das ändert.

In seinem Antwortschreiben ist sich Landrat Frank Scherer mit Günter Endres einig, dass die Situation nicht befriedigend ist, sich aber auf die Schnelle nicht ändern lasse. „Aktuell haben wir eine Rekordzahl von Einbürgerungsanträgen zu bearbeiten“, schreibt Scherer. Denn viele Migranten, die 2015 und 2016 in die Ortenau gekommen seien, könnten nun die notwendigen Aufenthaltszeiten und Integrationsleistungen für eine Einbürgerung vorweisen.


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Wer sein Herz für Deutschland entdeckt und sich integriert hat sowie die Sprache beherrscht, ist auf dem besten Weg, eingebürgert zu werden.


Hinzu komme, dass das Migrationsamt aufgrund des Ukraine-Konflikts sehr stark gefordert sei. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen benötige das Amt eine bessere personelle Ausstattung. „Ich werde dies im Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2023/2024 dem Kreistag vorschlagen“, so der Landrat.

In seinem Brief hatte Günter Endres darauf hingewiesen, dass dem Landratsamt für eine Einbürgerung verschiedene Dokumente vorgelegt werden müssten. Die seien oft schwer zu beschaffen. Eine Geburtsurkunde syrischer Staatsangehöriger müsse zum Beispiel in Damaskus beantragt und ausgestellt werden. Wenn sie in Lahr angekommen ist, müsse sie von der Deutschen Botschaft in Syrien, also in Beirut, Libanon, beglaubigt werden. Wenn alle notwendigen Papiere zusammengetragen und beim Landratsamt eingereicht sind, dauere es bis zur Entscheidung 12 bis 14 Monate. „Wir halten diesen Zeitraum für entschieden zu lang und im Einzelfall für unzumutbar“, so Endres.

Günter Endres vom Freundeskreis Flüchtlinge Lahr hat sich wegen der schleppenden Verfahren zur Einbürgerung von Migranten auch an den Landrat gewandt. – Foto: Freundeskreis

Der Landrat macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass neben der Beglaubigung der Geburtsurkunde auch noch das Landesamt für Verfassungsschutz am Einbürgerungsverfahren beteiligt werden müsse. „Beide Verfahren sind gesetzlich vorgeschrieben und können von meiner Verwaltung leider nicht beeinflusst werden“, gibt Frank Scherer zu bedenken.

Derweil hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner Günter Endres zugesagt, mit Innenministerin Nancy Faeser, die gerade an einem neuen Einbürgerungsgesetz arbeitet, zu sprechen, um Verbesserungen zu erreichen.