Jetzt gibt es doch WLAN in den Unterkünften

Es ist wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk an die Geflüchteten in den Übergangsunterkünften des Ortenaukreises. Der Verwaltungsausschuss des Kreistags hat am Dienstag, 7. Dezember 2021, beschlossen, die Sozialräume in den Unterkünften mit WLAN auszustatten. Damit kommt der Landkreis nun einer seit langem erhobenen Forderung von Helferkreisen in der Ortenau nach.

In einem Schreiben an Landrat Frank Scherer vom 20. Februar 2021 – initiiert von Gabriella Balassa, Kirchenbezirksbeauftragte für Flucht und Migration – hatten zuletzt zwölf Helferkreise WLAN in den Unterkünften gefordert, darunter auch der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr. Gleichzeitig waren Kreisrätinnen und -räte von Helfern persönlich über diese Initiative informiert worden. Die Fraktion der Grünen im Kreistag hatte daraufhin im April einen entsprechenden Antrag eingebracht.


Titelfoto: pixabay.de

Jetzt also doch: In den vorläufigen Unterkünften des Ortenaukreises gibt es jetzt kostenloses WLAN für Geflüchtete.


Schriftverkehr mit dem Landrat

Der Landrat hatte das Ansinnen der Helferkreise mit Schreiben vom 25. Februar 2021 zunächst abgelehnt. Seine Begründung: Eine Gewährung von freiem WLAN in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung sei nicht zulässig. Er begründet das damit, dass in den Regelsätzen für Geflüchtete Leistungen für Telefon und Internet enthalten seien. Zudem habe das Land Baden-Württemberg die Erstattung von Aufwendungen für WLAN abgelehnt. Dieser Argumentation sind die Helferkreise in einem Schreiben an den Landrat vom 15. März 2021 entgegen getreten. Auf vier Seiten und in sechs Punkten haben sie ihre Sicht der Dinge im Detail dargelegt und dem Landrat klar widersprochen.

Die Helferkreise hatten argumentiert, dass ein WLAN-Zugang besonders in der Pandemie unabdingbar sei, um die verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten im Asyl- und gerichtlichen Verfahren erfüllen zu können. Auch der Kontakt zu ehrenamtlichen Begleitern, Sozialarbeitern, beauftragten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen beziehungsweise asylrechtlichen Verfahrensberatungen wie Diakonisches Werk oder Caritas laufe meist digital.

Bald gibt es eine Verbindung in alle Welt von der Unterkunft aus. – Foto: pixabay.de

Gute Argumente der Helferkreise

Und weiter: Das Internet sei die Informationsquelle der Gegenwart und müsse daher für alle Menschen zugänglich sein. Ferner sei es für die Aufrechterhaltung familiärer und verwandtschaftlicher Kontakte und für Recherchezwecke zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten von großer Bedeutung.

Und noch ein Aspekt: Wenn Flüchtlingskinder Arbeitsblätter online bearbeiten, diese per E-Mail zurückschicken oder sich Lernfilme anschauen und sich dann per Videochat austauschen sollen, brauchen sie dafür einen Internetzugang. Ohne Internet können sie am Online-Unterricht in der Pandemie nicht teilnehmen. Somit werde schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung verwehrt. Die Helferkreise würden es mit großer Sorge betrachten, dass in einem der reichsten Länder Europas dadurch Kinderrechte ignoriert und sozial schwache Familien aus der sonst kostenlosen Bildung praktisch ausgeschlossen werden.

Fast einstimmiger Beschluss

Die Argumentation der Flüchtlingshelferinnen und -helfer stieß jetzt offensichtlich im Verwaltungsausschuss auf ein Einsehen. „Die Fraktionen zeigten sich – bis auf die AfD – vom entsprechenden Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung überzeugt“, schreibt die Lahrer Zeitung am 9. Dezember 2021. SPD-Fraktionschef Kai-Achim Klare sprach vom Grundbedürfnis eines digitalen Zugangs. Man hätte sich bei aller Zustimmung jedoch gewünscht, dass das Land die Kosten trägt, so der Tenor bei Freien Wählern, SPD und FDP.

Die Kosten für die Verbindung ins Internet übernimmt zunächst der Ortenaukreis. – Foto: pixabay.de

„Sozialräume in Unterkünften sind nicht immer dazu geeignet, dass Kinder dort in Ruhe und ungestört lernen können“, gab Grünen-Fraktionschef Alfred Baum laut Lahrer Zeitung zu bedenken. Zunächst werde man Regeln einführen, prognostizierte Landrat Scherer. Kinder könnten beispielsweise zu bestimmten Zeiten lernen und Erwachsene zu anderen Zeiten die Sozialen Medien nutzen.

Kosten bleiben im Rahmen

Nach Prüfung der Kreisverwaltung belaufen sich die Kosten für kreisweites WLAN in den Unterkünften einmalig auf 27 700 und jährlich etwa auf 14 400 Euro. Die Provider- und Störerhaftung für missbräuchliche Nutzung wird beim vorliegenden Angebot vom Anbieter vollständig übernommen, ein Jugendschutzfilter und Authentifizierungssystem ist ebenfalls enthalten, zitiert die Lahrer Zeitung die Kreisverwaltung.

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